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Vorsorge und fachlich kompetente Behandlung der Zähne ist für Ihr Pferd mindestens so wichtig, wie die regelmäßige Pflege der Hufe durch einen Fachmann. 

Das Fohlen trägt bei der Geburt bereits Mahlzähne im Gebiss. Etwa bis zum 5. Lebensjahr ist das Gebiss durch Zahndurchbruch und -wechsel einem starken Wandel unterworfen. Mit 5 Jahren gilt ein Pferd als zahnerwachsen. Dieses Erwachsenen-gebiss ist ab diesem Zeitpunkt durch Abnutzung entsprechend beeinflusst. Schon die Fohlen sollten daher einer regelmäßigen Zahnkontrolle unterzogen werden, um etwaige abnorme Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Der Zahnwechsel sollte kontrolliert und Veränderungen ausgeglichen werden. Spätestens vor dem Anreiten des Pferdes sollte eine gründliche Untersuchung bzw. Behandlung stattfinden. 
 

Als Faustregel für die Untersuchung/Behandlung gilt:


Fohlen, junge Pferde bis 2 Jahre

1 x jährlich

- Kontrolle auf Fehlstellungen
- Vorhandensein von Wolfszähnen prüfen

 
2,5 bis 5 Jahre (Zeit des Zahnwechsels)

2 x jährlich

- Kontrolle des Zahnwechsels
- Vorhandensein von Milchzahnkappen prüfen
- Kontrolle auf Durchbruch der Hengstzähne (auch bei Stuten möglich)


6 Jahre und älter

1 bis 2 x jährlich

- Gebisskorrekturen und Optimierung
- Entfernung von Schmerzpunkten
 

Pferde mit Gebissanomalien wie z. B. fehlenden Zähnen sollten mindestens 2 x jährlich kontrolliert / behandelt werden.

 
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